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Betriebliche Gesundheitsförderung

Die durch das Arbeitsschutzgesetz vorgegebene unternehmerische Verantwortung für einen präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz steht im engen Zusammenhang mit der Verantwortung der Krankenkassen im § 20 des Sozialgesetzbuches V für eine Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern hinsichtlich eines betrieblichen Gesundheitsschutzes. Mit beiden Gesetzen will der Gesetzgeber verstärkt auch die Beschäftigten zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit ihrer Gesundheit veranlassen. Dies wird insbesondere durch eine Gesundheitsberichterstattung unterstützt.


MitarbeiterInnen-AbstimmungDer Ansatz der betrieblichen Gesundheitsförderung will damit allen Beschäftigten ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit befähigen. (Salutogenese) Er zielt über die Verhütung einzelner Krankheiten hinaus auf die Gestaltung von gesünderen Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Stärkung und Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden aller Beschäftigten. Letztlich soll damit auch die wirtschaftliche Situation der Betriebe verbessert werden, da gesunde und zufriedene MitarbeiterInnen mehr leisten und sich flexibler an neue Arbeitssituationen anpassen.


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Charta der Weltgesundheitsorganisation (WHO), 1986
Ottawa-Charta.pdf
[186.7 KByte]

Deklaration des Europäischen Netzwerkes für betriebliche Gesundheitsförderung 1997
Luxemburger_Deklaration.pdf
[129.2 KByte]

Themen der Betrieblichen Gesundheitsförderung
Themenbereiche_BGF.pdf
[105.6 KByte]

Entwicklung der Betrieblichen Gesundheitsförderung
Entwicklung_BGF.pdf
[221.1 KByte]

Salutogenese - Definition nach Antonovsky 1997
Salutogenese.pdf
[119.3 KByte]